Förderung
Hier erhalten Sie einen Überblick über die den Unternehmen im Land Brandenburg zur Verfügung stehenden Förderprogramme. Gefördert werden sowohl große als auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen mit zukunftsorientierten Projekten. Weitere Informationen zu einzelnen Förderanforderungen und Fördersätzen erhalten Sie außerdem auf den verlinkten Seiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) fördert die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der brandenburgischen Wirtschaft mit Bezug auf die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Bundesland. Gefördert werden klein- und mittelständische Unternehmen, darunter Existenzgründer, Tourismusprojekte, Produktionsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe sowie Handwerksbetriebe. Die Projekte mit förderfähigen Ausgaben werden mit mindestens 600.000 Euro und höchstens 2 Millionen Euro gefördert.
Weitere Informationen finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-g-wachstumsprogramm-fuer-kleine-unternehmen/
GRW-G Große Richtlinie
Gefördert werden hier durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) vor allem Unternehmen in Brandenburg, die zur gewerblichen Wirtschaft zählen und ein Investitionsvorhaben mit überregionalem Absatzmarkt in Form eines Zuschusses anstreben. Dazu zählen u. a. die Errichtung, der Ausbau oder die Diversifizierung einer Betriebsstätte. Eine Förderung erhalten sowohl kleine und mittelständische Unternehmen als auch große Unternehmen, die eine Investition in eine neue Wirtschaftstätigkeit ins Auge fassen. Der Förderungshöchstsatz liegt bei 10 % und die Basisförderung bei minimal 5 %.
Weitere Informationen finden Sie auch bei der ILB unter: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-g-grosse-richtlinie/
Brandenburger Innovationsgutschein (BIG)
Das MWE unterstützt kleinere und mittelständische Unternehmen bei Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers, bei der Durchführung eigener Innovationsprojekte und bei der Digitalisierung. Das Ziel ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit dieser Unternehmen. Die Förderung unterscheidet sich dabei in den nachfolgenden Punkten, die auch auf der Website des ILB nachzulesen sind:
- Kleiner BIG-Transfer -> Vollfinanzierung von max. 5.000 Euro bei 6 Monaten Laufzeit
- Großer BIG-Transfer -> Anteilfinanzierung von max. 15.000 Euro bei einer Laufzeit von 2 Jahren
- BIG-FuE -> Anteilfinanzierung 50% über max. 100.000 Euro bei Laufzeit von 2 Jahren
- BIG-EU -> max. 8.000 Euro Anteilfinanzierung über 12 Monate
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big/
ProFIT Brandenburg
Das MWE fördert kleine und mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg bei der Entwicklung neuer Technologien und neuer Produkte sowie bei Verfahren zur Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft.
Die konkrete Förderung ist dabei abhängig von der jeweiligen Innovationsphase:
- Phase der industriellen Forschung 80 %
- Phase der experimentellen Entwicklung 60 %
- Durchführbarkeitsstudien: 70 %
Die finanzielle Zuwendung beläuft sich dabei auf bis zu 3 Millionen Euro pro Projekt.
Weitere Informationen zu diesem Förderungsprogramm finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/profit/
Wissens- und Technologietransfer & Clustermanagement
Zur Umsetzung der gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg fördert das MWE Forschungseinrichtungen sowie wirtschaftsfördernde Einrichtungen beim Management, der Weiterentwicklung und der Strategieimplementierung von Clusterstrukturen sowie Regionalisierung.
- Clusteraktivitäten bis zu 100 %
- Kompetenzzentren bis zu 100 %
- Wissens- und Technologiestransferstellen bis zu 90 %
- Standortbezogene Wissen- und Transferstellen bis zu 100 %
- Sonstige Projekte bis zu 50 %
Nachhaltige Entwicklung Stadt & Umland (NESUR-KMU)
Das MWE fördert investive Projekte kleiner und mittelständischer Unternehmen, die der Sicherung und Erweiterung bestehender Unternehmen, inklusive Unternehmensnachfolgen oder Gründungen bzw. Ansiedlungen neuer Unternehmen dienen. Das Ziel ist es, die unternehmerische Initiative und die lokale Beschäftigung von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu stärken. Dazu zählen u. a. der Einzelhandel, Gastronomie, Handwerksbetriebe oder die Kreativwirtschaft. Eine Förderung von maximal 200.000 Euro je Projekt ist hier möglich. Der minimale Förderbetrag beläuft sich auf 3.000 Euro.
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website:
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/nachhaltige-entwicklung-von-stadt-und-umland-nesur-kmu/