ILB und Bürgschaftsbank starten mit neuem Kreditprodukt “Brandenburg GO”

Existenzgründungen und Nachfolgen können mit einem Gesamtkapitalbedarf von bis zu 250.000 Euro gefördert werden.

Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe können innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ab sofort auf ein neues, verbürgtes Kreditangebot zurückgreifen. Insbesondere junge Unternehmen sollen im Land Brandenburg bei ihren Investitionen unterstützt werden. Wichtig ist, dass das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und Arbeitsplätze neu
geschaffen oder gesichert werden. Die zinsverbilligten Förderdarlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind zusätzlich mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg
GmbH (BüBa) abgesichert. Die ILB bietet “Brandenburg GO” in Zusammenarbeit mit der KfW und der Bürgschaftsbank Brandenburg ab dem 1. Juni 2022 an.

Den Link zum Antragsformular und alle weiteren Informationen, wie zum Beispiel ein ausführliches Merkblatt, finden Sie unter www.brandenburg-go.de.

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Demnächst finden Sie hier weitere Informationen zu aktuellen Förderungen.

Förderung

Hier erhalten Sie einen Überblick über die den Unternehmen im Land Brandenburg zur Verfügung stehenden Förderprogramme. Gefördert werden sowohl große als auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen mit zukunftsorientierten Projekten. Weitere Informationen zu einzelnen Förderanforderungen und Fördersätzen erhalten Sie außerdem auf den verlinkten Seiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) fördert die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der brandenburgischen Wirtschaft mit Bezug auf die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Bundesland. Gefördert werden klein- und mittelständische Unternehmen, darunter Existenzgründer, Tourismusprojekte, Produktionsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe sowie Handwerksbetriebe. Die Projekte mit förderfähigen Ausgaben werden mit mindestens 60.000 Euro und höchstens 2 Millionen Euro gefördert.

Weitere Informationen finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-g-wachstumsprogramm-fuer-kleine-unternehmen/

GRW-G Große Richtlinie

Gefördert werden hier durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWE) vor allem Unternehmen in Brandenburg, die zur gewerblichen Wirtschaft zählen und ein Investitionsvorhaben mit überregionalem Absatzmarkt in Form eines Zuschusses anstreben. Dazu zählen u. a. die Errichtung, der Ausbau oder die Diversifizierung einer Betriebsstätte. Eine Förderung erhalten sowohl kleine und mittelständische Unternehmen als auch große Unternehmen, die eine Investition in eine neue Wirtschaftstätigkeit ins Auge fassen. Der Förderungshöchstsatz liegt bei 10 % und die Basisförderung bei minimal 5 %.

Weitere Informationen finden Sie auch bei der ILB unter: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/grw-g-grosse-richtlinie/

Brandenburger Innovationsgutschein (BIG)

Das MWAE unterstützt kleinere und mittelständische Unternehmen bei Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers, bei der Durchführung eigener Innovationsprojekte und bei der Digitalisierung. Das Ziel ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit dieser Unternehmen. Die Förderung unterscheidet sich dabei in den nachfolgenden Punkten, die auch auf der Website des ILB nachzulesen sind:

  • Kleiner BIG-Transfer -> Vollfinanzierung von max. 5.000 Euro bei 6 Monaten Laufzeit
  • Großer BIG-Transfer -> Anteilfinanzierung von max. 15.000 Euro bei einer Laufzeit von 2 Jahren
  • BIG-FuE -> Anteilfinanzierung 50% über max. 100.000 Euro bei Laufzeit von 2 Jahren
  • BIG-EU -> max. 8.000 Euro Anteilfinanzierung über 12 Monate

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big/

ProFIT Brandenburg

Das MWAE fördert kleine und mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg bei der Entwicklung neuer Technologien und neuer Produkte sowie bei Verfahren zur Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft.

Die konkrete Förderung ist dabei abhängig von der jeweiligen Innovationsphase:

  • Phase der industriellen Forschung 80 %
  • Phase der experimentellen Entwicklung 60 %
  • Durchführbarkeitsstudien: 70 %

Die finanzielle Zuwendung beläuft sich dabei auf bis zu 3 Millionen Euro pro Projekt.

Weitere Informationen zu diesem Förderungsprogramm finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/profit/