Neue Förderrichtlinie für Abwasserbeseitigung – Jetzt informieren und profitieren

Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) hat zum 24. Januar 2025 eine neue Förderrichtlinie zur Stärkung eines nachhaltigen Wasser- und Stoffstrommanagements in Kraft gesetzt. Diese richtet sich an kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung und gilt bis zum 30. Juni 2027.

Gefördert werden:
•Investive Maßnahmen, z. B. zur Reduzierung des Frischwassereinsatzes oder zur Verbesserung der Abwasseraufbereitung.
•Potentialanalysen zur wassersparenden Umgestaltung von Produktionsabläufen.
•Anlagenumrüstung und -neubeschaffung zur Ressourcenschonung.
•Wissenstransfer und Fachaustausch zur Verbreitung von Best-Practice-Beispielen.

Diese Fördermöglichkeiten sollen gezielt dort unterstützen, wo in der Vergangenheit keine Lösungen mit gewerblichen Abwassereinleitern gefunden werden konnten.
Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier.

WS