Förderung für KMU’s durch die ILB – GRW-Markt International 2023
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unterstützt mit dem Programm „GRW-Markt International 2023“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU’s) bei der Erschließung internationaler Märkte.
Wer wird gefördert?
KMU’s mit internationaler Ausrichtung und innovativen Produkten, die ausländische Märkte erschließen möchten. Die Internationalisierungsmaßnahmen müssen mit der Markteinführung innovativer Produkte verbunden und in eigener FuE-Leistung bis zur Marktreife entwickelt worden sein, wobei diese nicht älter als 5 Jahre sein dürfen. Ebenso werden Gruppen von mindestens 3 KMU’s, die sich vertraglich zu einem Vorhaben zusammengeschlossen haben, ohne externes Netzwerkmanagement gefördert.
Was wird gefördert?
Die aktive Teilnahme an internationalen Messen im In- und Ausland, auch in virtuellen Formaten, ohne Direktverkauf (Nr. 2.1 der Richtlinie), sowie die Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen gemäß des gemeinsamen Messeplans der Länder Berlin und Brandenburg (Nr. 2.2 der Richtlinie). Beratungs- und Coachingmaßnahmen zur Internationalisierung und Markterschließung im Ausland, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen gerichtet sind (Nr. 2.3 der Richtlinie), sind auch inbegriffen. Förderfähige Ausgaben laut Anlage 2 zur Richtlinie sind u.a. Mieten und Gebühren, Standbau, Betrieb des Standes und Transport durch externe Dienstleister.
Wer wird nicht gefördert?
Freiberufler, Handelsunternehmen (Einzelhandel/Großhandel) und Beratungsunternehmen werden nicht gefördert.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch eine projektgebundene Anteilsfinanzierung (Zuschuss).
Für Messen gilt: Förderung von bis zu 50% der Ausgaben, bzw. maximal 15.000 € je Einzelmaßnahme. Für Start-ups oder bei erstmaliger Teilnahme werden bis zu 80% der geförderten Ausgaben, bzw. maximal 15.000 € je Einzelmaßnahme bezuschusst. Die Mindesthöhe der geförderten Ausgaben beträgt 3.000 €.
Für Beratungs-/Coachingmaßnahmen gilt: Förderung von bis zu 50% des geförderten Tagessatzes für Unternehmen, die mehr als fünf Jahre bestehen und für Start-ups bis zu 80% des geförderten Tagessatzes. Bei erstmaliger Förderung sind die ersten zwei Beratungs-/Coachingtage voll zuwendungsfähig. Die maximalen Honorarausgaben pro Tagessatz betragen 1.000 € (ohne Reisekosten, Sachausgaben oder Umsatzsteuer), außer für Unternehmen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung ist auch die Umsatzsteuer zuwendungsfähig.
Es können maximal 8 Beratungs-/Coachingtage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten durchgeführt werden. Innerhalb eines Unternehmens sind maximal 20 Beratungs-/Coachingtage für verschiedene Maßnahmen möglich, wobei bei Überschreitung der zulässigen Tage eine Begründung notwendig ist.
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge können online über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
Geltungsdauer
Das Programm gilt vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter der ILB zur Verfügung. Beratertage finden vor Ort statt.
Weitere Informationsquellen:
Außenwirtschaftsportal Berlin-Brandenburg:
Hier finden Sie Termine zu Anbahnungen, Reisen, Messen etc. (https://www.aussenwirtschaft-bb.de/termine), sowie Hinweise, Informationen und Messepläne zu internationalen Messen (https://www.aussenwirtschaft-bb.de/index.php/wissen/kenntnisse/messen).
Enterprise Europe Network Berlin-Brandenburg:
Das Enterprise Europe Network Berlin-Brandenburg bietet Dienstleistungen für Unternehmen beim Zugang zu Fördermittel und Unterstützung bei der Antragsstellung, Vernetzung usw. Sie erhalten Unterstützung bei der Umsetzung und Stärkung von Innovationen, bei der Suche nach geeigneten Kooperationen und bei der Markterschließung weltweit.
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg:
Die Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg bietet Ihnen Beratungsleistungen und Unterstützung zur Gewinnung von Fachkräften und Studierenden aus Drittstaaten.
WS