Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg für Beschäftigte und Unternehmen

Die ESF Plus Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg bietet Fördermöglichkeiten sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen im Bereich Weiterbildung.

Für Beschäftigte:

Wer wird gefördert?

Gefördert werden alle Beschäftigten mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber ein Interesse an der Weiterbildung hat; entscheidend sind die individuellen Bedarfe der Beschäftigten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden nahezu alle Formen der Weiterbildung, wie Schulungen, Seminare und Zertifizierungen. Ausgenommen sind Berufsabschlüsse und rechtlich vorgeschriebene Fortbildungen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 60 %. Mindestens werden 500 Euro und maximal 3.000 Euro pro Antrag gewährt.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und kann zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Wichtig ist, dass der Antrag zuerst bei der ILB eingereicht wird, bevor die Anmeldung zu einer Weiterbildung erfolgt.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Weitere Informationen können auf der Webseite der ILB unter www.ilb.de/weiterbildung eingesehen werden. Zudem steht ein Infotelefon unter der Nummer 0331/660-2200 zur Verfügung, sowie die E-Mail-Adresse weiterbildung@ilb.de. Auch die Webseite www.weiterbildungbrandenburg.de bietet zusätzliche Informationen.

Für Unternehmen:

Wer wird gefördert?

Alle Unternehmen in Brandenburg, unabhängig von ihrer Rechtsform, können gefördert werden. Dies schließt auch Einzelunternehmen, Freiberufler*innen sowie Vereine ein.

Was wird gefördert?

Wie bei den Beschäftigten sind fast alle Arten von Weiterbildungen förderfähig, dazu gehören Schulungen, Seminare und Zertifizierungen. Berufsabschlüsse und rechtlich vorgeschriebene Weiterbildungen sind jedoch ausgenommen.

Wie wird gefördert?

Unternehmen erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 %, wobei mindestens 1.000 Euro pro Weiterbildung gewährt werden. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der Weiterbildungen, und auch die Zuschusshöhe ist unbegrenzt.

Wie ist das Antragsverfahren?

Auch hier erfolgt die Antragstellung über das Kundenportal der ILB und kann zweimal im Kalenderjahr gestellt werden. Wichtig ist, dass der Antrag bei der ILB vor der Anmeldung zur Weiterbildung eingereicht wird.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Für weitere Informationen können Unternehmen die Webseite www.ilb.de/weiterbildung besuchen oder das Infotelefon unter 0331/660-2200 nutzen. Zusätzlich steht die E-Mail-Adresse weiterbildung@ilb.de zur Verfügung.

WS