Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg unterstützt ab sofort Unternehmen bei investiven und nicht investiven Maßnahmen zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, der Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung von Erneuerbaren Energien. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des beantragten Beihilferegimes (AGVO oder De-minimis-Verordnung).

Sie erhalten in Bezug auf die Maßnahme:

  • 35 – 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Mio. EUR abhängig vom Fördergegenstand nach AGVO
  • 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung (maximal 200.000 EUR)

Anträge können ab sofort gestellt werden. Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Windräder im Sonnenuntergang

MK