Handlungsbedarf für Online-Händler

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen online verkaufen, sollten Sie die folgenden Informationen beachten.

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Jeder Kauf in einem Online-Shop bedeutet für Anbieter und Käufer die Einlassung in einen Vertrag.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmer ihren Kunden die Möglichkeit bieten, online abgeschlossene Verträge einfach und unmittelbar zu widerrufen. Dies ist durch einen ständig verfügbaren Widerrufsbutton (Schaltfläche mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“ oder gleichwertig) in Ihrem Online-Shop bereitzustellen.
In Folge dieser Neuerung wird auch die gesetzliche Widerrufsbelehrung angepasst.
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und gegebenenfalls weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Weitere Informationen entnehmen Sie zum Beispiel hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/widerrufsbutton-ab-juni-2026-onlinevertraege-einfacher-widerrufen-118449
https://www.ihk.de/potsdam/ihk-service-und-beratung/recht-merkblaetter/widerrufs-button-6967342

WS