Rathenow entwickelt neues Gewerbegebiet – Interessensbekundung bis 31.07.2020 möglich

Die Stadt Rathenow bereitet derzeit die Erschließung des neuen Gewerbegebiets an der B 188 vor. Das Gewerbegebiet befindet sich in attraktiver Lage, unmittelbar zwischen der Bundesstraße B188 und dem Bahnhof Rathenow mit Bahnverbindungen nach Berlin (RE 4), Brandenburg an der Havel und Stendal. Es bietet auf rund fünf Hektar noch unerschlossene Gewerbegrundstücke mit 3.000 m² bis 22.000 m², die individuell teilbar sind.

Das Gebiet wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rathenow im Februar 2017 in den rechtskräftigen Flächennutzungsplan übernommen und mit dem Bebauungsplan Nr. 044 „Gewerbegebiet an der B188“ als Baufläche für gewerbliche Nutzungen festgesetzt. Und der Bebauungsplan lässt einiges an Entwicklungen zu, so beläuft sich die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,8 und die maximale Geschoßflächenzahl (GFZ) liegt bei 2,4. Bis zu vier Vollgeschosse dürfen Investoren realisieren.

Hintergrund für die Planungen und die nun anstehende Erschließung des Gewerbegebiets ist das inzwischen nur noch geringe Angebot an sofort verfügbaren, erschlossenen Gewerbeflächen für die Erweiterung von Bestandsunternehmen sowie auch die Ansiedlung von neuen Betrieben in der Stadt Rathenow. Aufgrund der hohen Nachfrage in den letzten Jahren konnten zahlreiche Gewerbeflächen erfolgreich durch die Stadt vermarktet werden. Mit der Neuausweisung und Erschließung des neuen Gewerbegebiets soll vor allem ein Standort für kleinere und mittelständische produzierende Unternehmen aus Industrie und Handwerk geschaffen werden.  Sie werden bei der Flächenvergabe bevorzugt berücksichtigt. Auch Unternehmen mit hohen Arbeitsplatzeffekten und einem hohen Investitionsvolumen, im Verhältnis zur beanspruchten Fläche, werden prioritär behandelt.

„Wir wünschen uns, dass die Erschließung bis Ende 2021 abgeschlossen ist und wir somit der wirtschaftlichen Entwicklung unserer Stadt einen weiteren Impuls geben können“, sagt Alexander Goldmann, Amtsleiter für Wirtschaft und Finanzen der Stadt Rathenow. Voraussetzung für den Beginn der Erschließung ist allerdings, dass für mindestens 50 Prozent der Fläche Interessenbekundungen bei der Stadt vorliegen. Interessenten sind deshalb aufgerufen, in der ersten Phase ihr unverbindliches Interesse bei der Stadt bis zum 31. Juli 2020 zu bekunden. Weitere Informationen zum Gebiet sind auf den Internetseiten der Stadt Rathenow verfügbar: https://www.rathenow.de/de/wirtschaft-bauen/immobilienangebote/gg-b188/.